[Veröffentlicht bei „anwalt4you“ – Juli 2004 und „Rechtpraktisch“ – August 2004]
Auch das seit September 2003 geltende neue Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet dem Nutzer eines Werkes die Anfertigung von Kopien „beliebiger Träger“ für den privaten Gebrauch. So darf etwa der Besitzer einer gekauften (oder gemieteten) Musik-CD für sich sowie für nahestehende Personen einzelne Kopien herstellen, ohne dabei rechtswidrig zu handeln.Verboten ist allerdings das Erstellen einer Kopie aus einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“, wie es im neuformulierten § 53 UrhG jetzt heißt.