Zwischen Meinungsfreiheit und Verleumdung: Was der BGH im Tipico‑Fall riskiert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10.03.2026 (VI ZR 194/23) entschieden, dass der SPIEGEL die Gründer des Wettanbieters Tipico öffentlich als Personen bezeichnen durfte, die „an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus“ gegangen seien. An dieser Formulierung hatten sich zwei der Gründer gestört. Sie wollten dem SPIEGEL untersagen lassen, ihnen ein rechtswidriges … Weiterlesen