Online-Verkauf „gebrauchter“ E-Books bedarf der Erlaubnis des Urhebers

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Verkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website eine öffentliche Wiedergabe darstellt, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf. Die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch Herunterladen fällt unter den Begriff „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie 2001/29. (EuGH, Urteil vom 19.12.2019 – C-263/18)

„Früher war mehr Lametta“ – Kein Urheberrechtsschutz für Loriot-Zitat

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das durch Loriot bekannt gewordene Zitat „Früher war mehr Lametta“ aus dem Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen kann. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts München I. (OLG München, Beschluss vom 14.08.2019 – 6 W 927/19)

Schauspielhaus Düsseldorf darf für Bühnenstück „Der Idiot“ keine für ein anderes Theaterhaus komponierte Musik verwenden

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Schauspielhaus Düsseldorf es zu unterlassen hat, die von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu „Der Idiot“ von Fjodor Dostojewski aufzuführen. (LG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019 – 12 O 263/18)

Haftung des ausländischen Anbieters für Urheberrechtsverletzung an in Deutschland noch nicht gemeinfreien Werken

Die Betreiberin einer international ausgerichteten Internet-Plattform, auf der kostenfrei literarische Werke veröffentlicht werden, haftet für Ur­heber­rechts­verletzungen in Deutschland, wenn die in deutscher Sprache angebotenen Werke nach deutschem Urheberrecht noch nicht gemeinfrei sind und die Betreiberin sich die von Dritten auf der Plattform eingestellten Werke „zu eigen“ gemacht hat. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.04.2019 … Weiterlesen

Urheberrechtliches Zitatrecht auch für schriftliche Zitate eines mündlichen Vortrags

Hält ein Autor eine frei zugängliche Vorlesung, können auch umfangreiche Zitate aus dieser Rede innerhalb einer sich mit dieser Vorlesung auseinander­setzenden Berichterstattung zulässig sein. Die Voraussetzungen für die Rechtfertigung von Zitaten (§ 51 UrhG) sind über die gesetzlichen Anforderungen hinaus nicht davon abhängig, ob das in öffentlicher Rede gehaltene Sprachwerk vor der Zitierung schriftlich erschienen … Weiterlesen

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