Mit Recht erfolgreich. Arbeit :: IKT :: Datenschutz :: Medien Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO: Der Verstoß ist nichts, die Schadensfolge ist alles KI-Verordnung und Hochschulen: Reichlich Hausaufgaben bis kommenden Sommer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Muss Vertrauensarbeitszeit jetzt „neu gedacht“ werden?