Internet und e-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz sind nicht nur wegen der Dauerbrenner „Privatnutzung“ und „Teilhaberechte von Interessenvertretungen“ mittlerweile ein ständiges Thema zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern.
In einem Beitrag für die März-Ausgabe 2008 der Fachzeitschrift „Computer und Arbeit“ (CuA) stellt Rechtsanwalt Strunk eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vor, das sich mit der Frage zu befassen hatte, ob (und ggf. unter welchen Voraussetzungen) es arbeitgeberseitig zulässig ist, einem gekündigten Mitarbeiter die dienstliche IT-Nutzung zu verweigern: