Überwachung am Arbeitsplatz

Das Lifestyle-Magazin PLAYER befaßt sich in der Business-Rubrik der März-Ausgabe 2007 unter dem Titel „Fein beobachtet“ mit dem arbeitgeberseitigen Einsatz von Spy-Software. In einem Interview im Rahmen dieses Beitrags gebe ich einige Hinweise zur Rechtslage: „Wie viel Bespitzelung müssen Arbeitnehmer sich gefallen lassen? Und wie können sie sich wehren? Darüber sprach PLAYER mit Jan Alexander … Weiterlesen

Vortrag: Rechtsprechung zu praxisrelevanten Fragen der IT-Nutzung in Betrieb und Dienststelle

Auf Einladung des DGB – Region KERN informierten Prof. Dr. Thomas Weiß und ich am 12. Januar 2007 im Gewerkschaftshaus Kiel im Rahmen der Ständigen Konferenz der Betriebs- und Personalräte die TeilnehmerInnen über aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung. Prof. Dr. Weiß befaßte sich mit der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofes … Weiterlesen

Richtiger Umgang mit Abmahnungen für Web-Anbieter

[akademie.de – Dezember 2006] Zum Thema Abmahnung im Internet gibt es regelmäßig haarsträubende Geschichten. Kleine Webseiten-Betreiber werden für Geringfügigkeiten ordentlich zur Kasse gebeten. Aber ist das Abmahnrecht in Deutschland wirklich nur eine Geldmaschine für gierige Anwälte? Kann es auch dazu dienen, eigene Leistungen und legitime Ansprüche zu sichern? Wie hoch ist das Risiko, auf Grund … Weiterlesen

Das neue Urheberrecht: Tod der Privatkopie?


[Veröffentlicht bei „anwalt4you“ – Juli 2004 und „Rechtpraktisch“ – August 2004]

Auch das seit September 2003 geltende neue Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet dem Nutzer eines Werkes die Anfertigung von Kopien „beliebiger Träger“ für den privaten Gebrauch. So darf etwa der Besitzer einer gekauften (oder gemieteten) Musik-CD für sich sowie für nahestehende Personen einzelne Kopien herstellen, ohne dabei rechtswidrig zu handeln.Verboten ist allerdings das Erstellen einer Kopie aus einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“, wie es im neuformulierten § 53 UrhG jetzt heißt.

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