Praxisnahe Schulung: Seminare zum IT-Recht fuer Betriebs- und Personalraete

Die Nutzung von Arbeits-PCs, World-Wide-Web, e-Mail und dienstlich genutzten mobilen Kommunikationsgeräten ist mittlerweile für viele Beschäftigte normaler Berufsalltag.

Dennoch bestehen in der Praxis der Interessenvertretungen zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich dessen, was im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung von IKT (=Informations- und Kommunikations-Technik) erlaubt oder unzulässig ist.

Neben „klassischen“ Aspekten der Mitbestimmung in diesem Bereich spielen momentan insbesondere das Spannungsfeld „Datensicherheit vs. Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis“ sowie neue Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der sog. „social media“ stellen, eine wesentliche praktische Rolle.

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Anwalt Strunk im „Jurafunk“

Vorgestern wurde in unserer Kanzlei die 60. Folge des „Jurafunk„, dem Rechts-Podcast der Kollegen Henry Krasemann und Stephan Dirks aufgezeichnet. Diesmal mit einem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt. Nach der Live-Premiere beim letztjährigen Kieler Barcamp wirkte ich zum zweiten Mal als Gast mit. Besprochen wurden diese (Vor-)Fälle: Diego ./. VfL Wolfsburg, Videoüberwachung von Mitarbeitern im Brauhaus (ArbG Düsseldorf … Weiterlesen

Mitbestimmung bei der IKT-Nutzung im Unternehmen: Wer hat das Sagen?

In der Dezember-Ausgabe 2010 der Fachzeitschrift „Computer und Arbeit“ ist ein Beitrag von Rechtsanwalt Strunk erschienen, in dem es um die Kompetenzabgrenzung zwischen Gesamtbetriebsrat und örtlichem Betriebsrat beim betriebsverfassungsrechtlichen Dialog mit dem Arbeitgeber über die Einführung von betrieblichen IKT- Einrichtungen geht.

Hier das Autoren-Original zum Nachlesen:

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Impressumspflicht: Alles halb so schlimm?

Über wenig wird im IT-Recht so viel gestritten wie um Inhalt und Reichweite der Impressumspflicht gem. § 5  Telemediengesetz (TMG).

Im Kern regelt die Bestimmung scheinbar eindeutig, welche Webangebote Angaben zum Dienstanbieter machen müssen, und welche Angaben dies sind.

Ein aktuelles Urteil des LG Düsseldorf (Az. 12 O 312/10) ließ hier aufhorchen, da es eine Impressumspflicht für so genannten „Baustellenseiten“ verneinte.

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Reale Konsequenzen eines virtuellen Diebstahls…

…so könnte man das umschreiben, was ein 16-jähriger Jugendlicher kürzlich vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Augsburg erfahren „durfte“: Weil er zwei Mitspielern deren virtuelle Ausrüstungen im Online-Rollenspiel Metin 2 „gestohlen“ hatte, um sie auf eBay anderen Spielern anzubieten, wurde er zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (immerhin ca. EUR 1.000,00) sowie zur Ableistung von 80 Stunden … Weiterlesen