Keine Diskriminierung durch Verwendung von „Gendersternchen“
Sich auf eine Stellenanzeige bewerbende Menschen dürfen gemäß §§ 1, 7 AGG nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Eine solche Diskriminierung soll eigentlich u.a. sprachlich durch die Verwendung des sogenannten Gendersternchens (*) vermieden werden. In einer Entscheidung über eine Entschädigungsklage musste sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nun damit auseinandersetzen, ob eine solche Schreibweise Menschen mit nicht binärer … Weiterlesen