Gerichtszuständigkeit für Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild
Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Recht am eigenen Bild im Sinne der §§ 22 ff. KunstUrhG sind – so das OLG Braunschweig – keine Urheberrechtsstreitigkeiten im Sinne der §§ 104, 105 UrhG; für Ansprüche nach dem Kunsturhebergesetz besteht keine gesetzliche Konzentrationsregelung (Abgrenzung zu OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2017 – 1 AR 35/17 (SA … Weiterlesen