Zum Thema „Internet am Arbeitsplatz“ hat „IGM-direkt„, der Infodienst der IG Metall ein Interview mit Rechtsanwalt Strunk geführt:
Personalrat
Erlaubtes und Unerlaubtes bei der Online-Öffentlichkeitsarbeit von Betriebs- und Personalräten
Beitrag in „COMPUTER UND ARBEIT“ – Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz – April 2005]
Die Gedanken sind frei…
Natürlich darf jeder denken, was er will und – in Artikel 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgt – in der Regel auch sagen und veröffentlichen, was er denkt. Allerdings ist die Ausübung der Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit nicht grenzenlos erlaubt – sie wird beschränkt durch Gesetze. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Interessenvertretungen im Intranet und im WorldWideWeb gilt es daher einige Besonderheiten zu beachten, die sich zum einen aus den allgemeinen Gesetzen ergeben (also etwa dem Strafgesetzbuch, den Pressegesetzen, den Datenschutzgesetzen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch etc.), ganz wesentlich aber auch aus den spezifischen Vorgaben, die das Betriebsverfassungsgesetz bzw. das jeweilige Personalvertretungsgesetz machen. Hauptsächlich die zweite Kategorie soll in diesem Beitrag Gegenstand einer näheren Betrachtung sein.
Rechtliche Aspekte bei Internet-Domains
[Beitrag in „COMPUTER UND ARBEIT“ – Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz – Februar 2005] Jan A. Strunk Wenn aus Zahlen Namen werden… Wer im grafischen Teil des Internet, dem so genannten „World Wide Web“ (kurz: WWW oder „Web“) Inhalte anbietet, will, dass diese auch gelesen werden. Dazu muss der potenzielle … Weiterlesen
Wer braucht eigentlich ein Impressum?
[Beitrag in „COMPUTER UND ARBEIT“ – Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz – Januar 2005]
Jan A. Strunk
Nicht unerkannt durch’s Datenland
Formal korrekt und wörtlich genommen, ist die vorstehende Frage schnell beantwortet: Druckwerke, die den einschlägigen Pressegesetzen unterliegen.
Allerdings: Digitale Dokumente im Internet sind unstreitig keine solchen Druckwerke. Und trotzdem finden sich überall im World Wide Web (WWW) Seiten mit der Bezeichnung „Impressum“.
Stellt sich die Frage: Ist das vielleicht überflüssig oder gar falsch?
Urheber und ihre Rechte (nicht nur) im Internet – Eine Einführung
Beitrag für „COMPUTER UND ARBEIT“ – Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz – Januar 2004 Die Geister, die ich rief… Der Arbeitgeber ist endlich überzeugt, der gewünschte Domain-Name registriert, sogar die redaktionellen Verantwortlichkeiten sind nach längerem Hin und Her geklärt und ein engagierter Kollege mit Vorkenntnissen im Umgang mit HTML & … Weiterlesen