Praxisnahe Schulung: Seminare zum IT-Recht fuer Betriebs- und Personalraete

Die Nutzung von Arbeits-PCs, World-Wide-Web, e-Mail und dienstlich genutzten mobilen Kommunikationsgeräten ist mittlerweile für viele Beschäftigte normaler Berufsalltag.

Dennoch bestehen in der Praxis der Interessenvertretungen zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich dessen, was im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung von IKT (=Informations- und Kommunikations-Technik) erlaubt oder unzulässig ist.

Neben „klassischen“ Aspekten der Mitbestimmung in diesem Bereich spielen momentan insbesondere das Spannungsfeld „Datensicherheit vs. Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis“ sowie neue Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der sog. „social media“ stellen, eine wesentliche praktische Rolle.

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Mitbestimmung bei der IKT-Nutzung im Unternehmen: Wer hat das Sagen?

In der Dezember-Ausgabe 2010 der Fachzeitschrift „Computer und Arbeit“ ist ein Beitrag von Rechtsanwalt Strunk erschienen, in dem es um die Kompetenzabgrenzung zwischen Gesamtbetriebsrat und örtlichem Betriebsrat beim betriebsverfassungsrechtlichen Dialog mit dem Arbeitgeber über die Einführung von betrieblichen IKT- Einrichtungen geht.

Hier das Autoren-Original zum Nachlesen:

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Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Nutzung betrieblicher Informations- und Kommunikationstechnologie

In einem Beitrag für die aktuelle Doppelausgabe Juli/August 2010 der Fachzeitschrift „Computer und Arbeit“ befasse ich mich mit den Grundlagen und Voraussetzungen sowie der Ausübung der Mitbestimmung durch die Interessenvertretung bei der Einführung und Änderung von IT im Unternehmen. Hier können sie das Autoren-Original im Volltext nachlesen: Der betriebliche Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat mittlerweile … Weiterlesen

Internetzugang fuer den Betriebsrat: Ermessen oder doch nicht?

Der Internetzugang für Interessenvertretungen ist selbst im Jahr 2009 (noch) kein Sachmittel, über das sich das Streiten der Betriebsparteien inzwischen erledigt hätte. Es gibt Arbeitgeber, die sich gern des Internet bedienen, um sich zielgruppenadäqat als „hipp“ und fortschrittlich darzustellen, das gleiche Medium trotz seiner zwischenzeitlichen gesetzlichen Verankerung etwa im BetrVG jedoch keineswegs als selbstverständliche Informationsquelle … Weiterlesen

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