Änderungen in der für 2025 vorgesehenen Seminarplanung haben dazu geführt, dass ich bereits in dieser Woche erneut für die W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG unterwegs im Auftrag des Rechts war. Dies sogar an gleicher Stelle: Vom 03. bis 06. März 2025 habe ich in Rostock als Referent ein Seminar zum Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder durchgeführt.
In den insgesamt vier Tagen dieser Schulungsveranstaltung (W.A.F.-Modul „Arbeitsrecht Teil 1„) wurden den Teilnehmer(inne)n von Unternehmen aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen – auch im Rahmen eigener praktischer Fallbearbeitungen – arbeitsrechtliche Grundlagenkenntnisse vermittelt, u.a. zu diesen Themen und Fragestellungen:
- Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
- Rechtsgrundlagen und Begrifflichkeiten im Arbeitsrecht
- Tarifverträge und deren Wirkung
- Stellenausschreibung – Vorsicht vor Diskriminierung
- Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?
- Reichweite des Direktionsrechts: Wozu darf der Arbeitgeber anweisen?
- Ansprüche aus betrieblicher Übung
- Vergütungspflicht als Grundsatz der Arbeitgeberpflichten
- Freistellung von der Arbeitspflicht – darf der Arbeitgeber das so einfach?
- Gesundheitsschutz und sonstige Fürsorgepflichten des Arbeitgebers
- Befristete Arbeitsverhältnisse – was ist zu beachten?
- Vor- und Nachteile der Leiharbeit
- Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld & Co.
- Lohn ohne Arbeit
- Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz