Kündigungsschutz für viele betriebliche Datenschutzbeauftragte fällt künftig weg
Die durch den Bundestag kürzlich beschlossene beabsichtigte Änderung des § 38 BDSG ist u.a. vor allem wegen der Anhebung der Anzahl der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Mitarbeiter(innen), ab der ein betrieblicher DSB verbindlich vorgeschrieben ist, diskutiert worden. Diese Grenze wird künftig von 10 auf 20 angehoben. Weniger Aufmerksamkeit hat ein „Nebeneffekt“der Neuregelung bislang … Weiterlesen