Datenschutzwidriger Vertrag über Interessentendaten ist nichtig
Mit Beschluß vom 23.12.2021 (Az. 18 U 110/21) hat das OLG Hamm entschieden, daß vertragliche Vereinbarungen über die Beschaffung von Adressdaten die datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen gesetzlichen Vorgaben einhalten müssen. Andernfalls sind sie nichtig. Im entschiedenen Fall ging es um die Daten potenzieller Immobilien-Verkäufer. In ihrem Internet-Auftritt bietet die Klägerin Maklern Terminierungen, sog. Opt-Ins (Erlaubnisse für … Weiterlesen