Verspätete Auskunft über Verarbeitung personenbezogener Daten ist noch kein Schaden
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass die bloße verspätete Auskunftserteilung auf ein Auskunftsverlangen einer betroffenen Person nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hin als solche noch keinen immateriellen Schaden begründet und deshalb keinen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO nach sich zieht. Damit folgt das Gericht einer aktuellen Grundsatzentscheidung des EuGH aus dem Mai dieses … Weiterlesen