Gemeinsamer Betrieb und Maßregelungsverbot
Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen liegt vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen zu arbeitstechnischen Zwecken zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat betriebsbezogen gesteuert wird. Eine lediglich unternehmerische Zusammenarbeit genügt nicht. Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB … Weiterlesen