Die Nutzung von Arbeits-PCs, World-Wide-Web, e-Mail und dienstlich genutzten mobilen Kommunikationsgeräten ist mittlerweile für viele Beschäftigte normaler Berufsalltag.
Dennoch bestehen in der Praxis der Interessenvertretungen zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich dessen, was im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung von IKT (=Informations- und Kommunikations-Technik) erlaubt oder unzulässig ist.
Neben „klassischen“ Aspekten der Mitbestimmung in diesem Bereich spielen momentan insbesondere das Spannungsfeld „Datensicherheit vs. Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis“ sowie neue Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der sog. „social media“ stellen, eine wesentliche praktische Rolle.