OLG Dresden: Zueigenmachen von Äußerungen in einem Bewertungsportal – „jameda.de“

Leitsätze des Gerichts Der Betreiber eines Bewertungsportals macht sich die Bewertung eines Nutzers bereits dann zu eigen, wenn er diese auf Rüge des Betroffenen prüft und diesem sodann mitteilt, „strittige Tatsachenbehauptungen“ habe er entfernt, so dass die Bewertung nunmehr den Nutzungsrichtlinien des Portals entspreche. Für die Behauptung, einer Bewertung liege kein Behandlungskontakt zugrunde, trägt der … Weiterlesen

Schmerzensgeldanspruch wegen unzulässiger Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos auf Facebook-Fanpage

Wird ein Mitarbeiterfoto auf der firmeneigenen Facebookseite ohne Zustimmung des Mitarbeiters veröffentlicht, steht ihm gemäß Art. 82 Abs. 1 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die Schmerzensgeldhöhe kann dabei bis zu 1.000 Euro betragen. Dies geht aus einer Prozeßkostenhilfe-Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck hervor. (ArbG Lübeck, Beschluss vom 20.06.2019 – 1 Ca 538/19)

Online-Verkauf „gebrauchter“ E-Books bedarf der Erlaubnis des Urhebers

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Verkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website eine öffentliche Wiedergabe darstellt, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf. Die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung an die Öffentlichkeit durch Herunterladen fällt unter den Begriff „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne der Richtlinie 2001/29. (EuGH, Urteil vom 19.12.2019 – C-263/18)

LG Hamburg: Transparenz bei Online-Hotelbuchungen – „opodo.de“

Das Landgericht Hamburg hat im Wege eines Versäumnisurteils über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Reisevermittler Opodo Ltd. entschieden. Danach müssen Buchungsportale die Kriterien offenlegen, nach denen sie Treffer bei der Hotelsuche sortieren. Kunden, die über Opodo ein Hotel suchten, bekamen nach Eingabe ihrer Reisedaten die Suchergebnisse zunächst unter der Rubrik “Unsere Top-Tipps” … Weiterlesen

OLG Köln: Ausgestaltung des Bewertungsportals Jameda in Teilen unzulässig

Das Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform jameda.de unzulässig sind, da Jameda durch die Gestaltung die zulässige Rolle des „neutralen Informations­mittlers“ verlässt und den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“ gewährt. (OLG Köln, Urteil vom 14.11.2019 – 15 U 126/19)

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