Bei akademie.de ist ein Beitrag von mir zum Thema Verbraucherrechte bei Online-Geschäften veröffentlicht:
Reale Konsequenzen eines virtuellen Diebstahls…
…so könnte man das umschreiben, was ein 16-jähriger Jugendlicher kürzlich vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Augsburg erfahren „durfte“: Weil er zwei Mitspielern deren virtuelle Ausrüstungen im Online-Rollenspiel Metin 2 „gestohlen“ hatte, um sie auf eBay anderen Spielern anzubieten, wurde er zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (immerhin ca. EUR 1.000,00) sowie zur Ableistung von 80 Stunden … Weiterlesen