Auf Einladung der Kreishandwerkerschaft Flensburg Stadt und Land habe ich am 10.11.2014 die zu dem Vortragsabend in Flensburg erschienenen Mitglieder der Handwerkskammer unter dem Veranstaltungstitel „Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2015: Für wen gilt was? – Welche Pflichten bestehen?“ über Hintergründe, Einzelheiten und Auswirkungen des im August 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) auf bestehende und neu zu vereinbarende Beschäftigungsverhältnisse informiert.
Auch 2016: „Bedeutende regionale Kanzlei“ im Wirtschaftsrecht
Das renommierte Anwalts-Verzeichnis „The LEGAL 500 Deutschland 2016“ führt in seiner Ende November 2015 erschienenen aktuellen Ausgabe unsere Kanzlei wie bereits in den Vorjahren als eine der bedeutenden Kanzleien in Schleswig-Holstein im Bereich des Wirtschaftsrechts auf. Im Regionalteil von „The Legal 500“ werden bedeutende ortsansässige Kanzleien sowie deren besondere Spezialisierungen und Stärken in allen Aspekten … Weiterlesen