Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst nicht nur das Verbot des unbefugten Zugriffs auf den Inhalt von Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, sondern auch bereits die Verhinderung des Zugangs zu äußeren Merkmalen von Dateien (wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp, Dateigröße), aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt. BVerwG, Beschluss vom 05.03.2020, 20 F 3/19

Bundesverwaltungsgericht: Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst nicht nur das Verbot des unbefugten Zugriffs auf den Inhalt von Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, sondern auch bereits die Verhinderung des Zugangs zu äußeren Merkmalen von Dateien (wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp, Dateigröße), aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt. (BVerwG, Beschluss vom 05.03.2020, 20 F 3/19)

Datenschutz in Zeiten der Krise – Handreichungen des LfDI helfen bei Auftragsverarbeitung innerhalb der EU und des EWR

Die DS-GVO brachte für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen einige neue Herausforderungen, die auch weitgehend bewältigt wurden. Nun werden vielerorts die frisch etablierten Verwaltungsprozesse zum Datenschutz durch die Corona-bedingte Ausnahmesituation auf die Probe gestellt. Viele Datenschutzbeauftragte stehen damit erneut vor Fragen zur Rechtmäßigkeit von Datenverarbei­­­­­tung – etwa wenn es um Aufträge an Firmen außerhalb … Weiterlesen

Virus trifft Virus – IT-Sicherheit in Zeiten der Pandemie

Angriffe auf die IT-Systeme von Krankenhäusern und andere Einrichtungen, wie Universitäten und Stadtverwaltungen haben die Risiken von Cyberattacken auf Strukturen des Gesundheitswesens deutlich vor Augen geführt. Dies gilt auch in der gegenwärtigen Phase der Corona-Pandemie, wie ein Vorfall in Tschechien zeigt, bei dem erneut ein Krankenhaus durch einen entsprechenden Angriff lahmgelegt wurde. „Eine angemessene IT-Sicherheit … Weiterlesen

Schulsoftware in Corona-Zeiten: Einwilligung und Informationspflichten auch online möglich

Aus der Lehrerschaft wird Kritik geübt – die Thüringer Schulsoftware (E-Mail-Postfächer, Thüringer Schulcloud) sei zu umständlich. Sie sei nur nutzbar bei Einholung einer schriftlichen Einwilligungserklärung der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler. Auch die nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erforderlichen Informationspflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler müssten schriftlich übermittelt werden. Das ist … Weiterlesen

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