[Beitrag in „COMPUTER UND ARBEIT“ – Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz – Januar 2005]
Jan A. Strunk
Nicht unerkannt durch’s Datenland
Formal korrekt und wörtlich genommen, ist die vorstehende Frage schnell beantwortet: Druckwerke, die den einschlägigen Pressegesetzen unterliegen.
Allerdings: Digitale Dokumente im Internet sind unstreitig keine solchen Druckwerke. Und trotzdem finden sich überall im World Wide Web (WWW) Seiten mit der Bezeichnung „Impressum“.
Stellt sich die Frage: Ist das vielleicht überflüssig oder gar falsch?