Mit dieser Frage beschäftigen sich die „Kieler Nachrichten“ in einem Beitrag in der Wochenenendausgabe vom 18.03.2006:
Jan A. Strunk
Rechtliche Hinweise zum Umgang mit fremden Fotos, Grafiken und Texten
In einem u.a. bei „N24 – Recht&Rat“ veröffentlichten Beitrag gibt Rechtsanwalt Strunk Hinweise zum rechtlich einwandfreien Umgang mit Werken Dritter (nicht nur) im Büro-Umfeld: Vorsicht bei der Verwendung fremder Inhalte aus dem Internet für eigene Zwecke! Die Ansicht „Was frei zugänglich und nicht ausdrücklich mit einem „Copyrightvermerk“ o.ä. versehen ist, darf ich beliebig nutzen“ ist … Weiterlesen
Wie grau ist die Grauzone?
Zum Thema „Internet am Arbeitsplatz“ hat „IGM-direkt„, der Infodienst der IG Metall ein Interview mit Rechtsanwalt Strunk geführt:
Internet-Nutzung am Arbeitsplatz
[Beitrag in „COMPUTER UND ARBEIT“ – Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz – September 2005] Heute schon gemailt und gesurft? Die Computer-Nutzung am Arbeitsplatz ist unübersehbar längst über das Stadium der reinen Aufgabenbewältigung mit Hilfe der neuen Medien hinaus gelangt. Mittlerweile kommt den Personal-Computern in Betrieben und Dienststellen fast schon ›naturgemäß‹ … Weiterlesen
Erlaubtes und Unerlaubtes bei der Online-Öffentlichkeitsarbeit von Betriebs- und Personalräten
Beitrag in „COMPUTER UND ARBEIT“ – Fachzeitschrift für Betriebs- und Personalräte zu EDV-Einsatz, Mitbestimmung und Datenschutz – April 2005]
Die Gedanken sind frei…
Natürlich darf jeder denken, was er will und – in Artikel 5 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgt – in der Regel auch sagen und veröffentlichen, was er denkt. Allerdings ist die Ausübung der Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit nicht grenzenlos erlaubt – sie wird beschränkt durch Gesetze. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit von Interessenvertretungen im Intranet und im WorldWideWeb gilt es daher einige Besonderheiten zu beachten, die sich zum einen aus den allgemeinen Gesetzen ergeben (also etwa dem Strafgesetzbuch, den Pressegesetzen, den Datenschutzgesetzen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch etc.), ganz wesentlich aber auch aus den spezifischen Vorgaben, die das Betriebsverfassungsgesetz bzw. das jeweilige Personalvertretungsgesetz machen. Hauptsächlich die zweite Kategorie soll in diesem Beitrag Gegenstand einer näheren Betrachtung sein.