Vortragsveranstaltung in München

Diesmal ging es an’s andere Ende Deutschlands: Nach Hamburg stand nun wieder einmal München an. Die für den Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) durchgeführte Veranstaltung “Social Media & Arbeitsrecht” fand dort am 21.06.2019 statt. Im Rahmen der ganztägigen Fortbildung für Fachanwälte/-innen im Arbeitsrecht (7,5 h gem. FAO) habe ich den Teilnehmer(inne)n folgende Inhalte vorgestellt: Persönlichkeitsentfaltung vs. … Weiterlesen

Schauspielhaus Düsseldorf darf für Bühnenstück „Der Idiot“ keine für ein anderes Theaterhaus komponierte Musik verwenden

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Schauspielhaus Düsseldorf es zu unterlassen hat, die von dem Tonkünstler Parviz Mir-Ali für das Schauspielhaus Dresden komponierte und arrangierte Musik zu „Der Idiot“ von Fjodor Dostojewski aufzuführen. (LG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2019 – 12 O 263/18)

25 Klauseln in Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google unzulässig

Die von Google im Jahr 2012 verwendete „Daten­schutz­erklärung“ ist zum großen Teil rechtswidrig. Das hat das Kammergericht in Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen entschieden. Nach Auffassung des Gerichts sind außerdem zahlreiche Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Konzerns unwirksam. Einige der untersagten Klauseln verwendet Google bis heute in gleicher oder ähnlicher Form. (KG … Weiterlesen

Vortragsveranstaltung in Hamburg

Die nächste Veranstaltung meiner Vortragsreihe zum Thema “Social Media & Arbeitsrecht” für den Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) führte mich am 24.05.2019 nach Hamburg – es war gleichzeitig die kürzeste Vortragsreise dieses Jahr 😉 Im Rahmen der ganztägigen Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte/-innen im Arbeitsrecht (7,5 h gem. FAO) habe ich den Teilnehmer(inne)n folgende Inhalte vorgestellt: Persönlichkeitsentfaltung vs. … Weiterlesen

Irreführende Gestaltung der Online-Bestellung: 1&1 darf Kunden nicht zur Bestellung eines Routers zwingen

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die 1&1 Telecom GmbH bei der Bestellung von DSL-Tarifen im Internet nicht mehr den Eindruck erwecken darf, dass für den von Kunden gewählten Tarif einer der angebotenen Router erforderlich sei. Die Aussage ist irreführend und verstößt gegen das Tele­kommunikations­gesetz. (LG Koblenz, Urteil vom 24.05.2019 – 4 HK O 35/18)

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