Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch: Motiv für erstmalige Geltendmachung unerheblich
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat sich Ende vergangenen Jahres mit der Frage befasst, ob ein umfangreicher Auskunftsanspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers nach Art. 15 DSGVO als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann. Der Fall betraf einen ehemaligen Vorstand eines Unternehmens, der von seinem früheren Arbeitgeber umfassende Auskunft über sämtliche personenbezogenen Daten verlangte, die das Unternehmen über ihn gespeichert … Weiterlesen