Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin wegen wiederholter Verspätungen in kurzer Zeit auch ohne Abmahnung zulässig
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, daß es vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung mehr bedarf, wenn eine Arbeitnehmerin an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt und nach den Umständen des Einzelfalls dies den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zuläßt. Es bestätigte damit die … Weiterlesen