BAG: Zulässige Befristung des Arbeitsverhältnisses mit einem Rundfunk-Producer

Das Arbeitsverhältnis mit einem Producer, der programm­gestaltenden Einfluss hat, kann gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG befristet werden. Es kommt dabei aber auf eine Abwägung des Be­standschutz­interesses des Arbeitnehmers und den Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. (BAG, Urteil vom 24.10.2018 – 7 AZR 92/17)

OLG Dresden: Zueigenmachen von Äußerungen in einem Bewertungsportal – „jameda.de“

Leitsätze des Gerichts Der Betreiber eines Bewertungsportals macht sich die Bewertung eines Nutzers bereits dann zu eigen, wenn er diese auf Rüge des Betroffenen prüft und diesem sodann mitteilt, „strittige Tatsachenbehauptungen“ habe er entfernt, so dass die Bewertung nunmehr den Nutzungsrichtlinien des Portals entspreche. Für die Behauptung, einer Bewertung liege kein Behandlungskontakt zugrunde, trägt der … Weiterlesen

OVG Münster: GMail ist kein Telekommunikationsdienst

Der E-Mail-Dienst GMail ist kein Tele­kommunikations­dienst. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2020 – 13 A 17/16) auf eine Klage des US-amerikanischen Unternehmens Google und änderte damit ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dem Verfahren liegt ein bereits seit mehreren Jahren geführter Rechtsstreit zwischen der für die Aufsicht über den Telekommunikationsmarkt in … Weiterlesen

LAG Köln: Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers aufgrund Löschung der E-Mail-Bewerbung

Bereits mit der Nichteinladung des schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch bei einem öffentlichen Arbeitgeber entgegen dessen Pflicht aus § 82 Satz 2 SGB IX a.F. (jetzt § 165 Satz 3 SGB IX) ist die behinderungsbedingte Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs eingetreten. Sind die Chancen eines schwerbehinderten Bewerbers bereits durch ein diskriminierendes Verfahren beeinträchtigt worden, kommt es nicht mehr … Weiterlesen

Schmerzensgeldanspruch wegen unzulässiger Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos auf Facebook-Fanpage

Wird ein Mitarbeiterfoto auf der firmeneigenen Facebookseite ohne Zustimmung des Mitarbeiters veröffentlicht, steht ihm gemäß Art. 82 Abs. 1 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die Schmerzensgeldhöhe kann dabei bis zu 1.000 Euro betragen. Dies geht aus einer Prozeßkostenhilfe-Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck hervor. (ArbG Lübeck, Beschluss vom 20.06.2019 – 1 Ca 538/19)

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