OLG Zweibrücken: Auffindbarkeit eines Fotos im Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung
Befindet sich ein urheberrechtlich geschütztes Foto nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung noch im Cache von Google und ist deshalb öffentlich auffindbar, so liegt darin keine erneute Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber kann daher weder auf Unterlassung noch Zahlung einer Vertragsstrafe klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Aus den Gründen: „Aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung des Beklagten vom … Weiterlesen