Löschungsanspruch nach der DSGVO gegen Google setzt umfassende Interessenabwägung voraus
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass es Google nicht generell untersagt werden darf, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthalten. Es komme auch nach Inkrafttreten der DSGVO darauf an, ob das Interesse des Betroffenen im Einzelfall schwerer wiegt als das Öffentlichkeitsinteresse: „Der Senat ist hier … Weiterlesen