Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei Gegenleistung in Form von E-Books
Fördert eine Influencerin durch Beiträge auf der Internetplattform Instagram und „Tap Tags“ zu den jeweiligen Unternehmen deren Absatz, handelt es sich um kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 2 S. 1 5b TMG, wenn die beworbenen E-Books der Influencerin kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Kennzeichnung solcher Beiträge als Werbung ist auch nicht entbehrlich. Die … Weiterlesen