Zeiterfassung mittels Fingerprint
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, daß die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 BDSG und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig ist. Aus den Entscheidungsgründen: „Die Verarbeitung von biometrischen Daten – und somit auch von Minutendatensätzen – ist daher nach Artikel 9 Abs. 1 … Weiterlesen