OVG Münster: GMail ist kein Telekommunikationsdienst

Der E-Mail-Dienst GMail ist kein Tele­kommunikations­dienst. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2020 – 13 A 17/16) auf eine Klage des US-amerikanischen Unternehmens Google und änderte damit ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dem Verfahren liegt ein bereits seit mehreren Jahren geführter Rechtsstreit zwischen der für die Aufsicht über den Telekommunikationsmarkt in … Weiterlesen

LAG Köln: Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers aufgrund Löschung der E-Mail-Bewerbung

Bereits mit der Nichteinladung des schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch bei einem öffentlichen Arbeitgeber entgegen dessen Pflicht aus § 82 Satz 2 SGB IX a.F. (jetzt § 165 Satz 3 SGB IX) ist die behinderungsbedingte Verletzung des Bewerberverfahrensanspruchs eingetreten. Sind die Chancen eines schwerbehinderten Bewerbers bereits durch ein diskriminierendes Verfahren beeinträchtigt worden, kommt es nicht mehr … Weiterlesen

Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers einer Facebook-Fanpage

Der Betreiber einer Fanpage im sozialen Netzwerk Facebook ist für die bei Aufruf dieser Seite ablaufenden Datenverarbeitungsvorgänge verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG a.F. und damit potentieller Adressat einer Anordnung nach § 38 Abs. 5 BDSG a.F. Für die Ausübung der Eingriffsbefugnisse des § 38 Abs. 5 BDSG a.F. bedarf es im Falle mehrerer gemeinsam für die … Weiterlesen

BVerwG: Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers einer Facebook-Fanpage

Leitsätze des Gerichts: 1. Der Betreiber einer Fanpage im sozialen Netzwerk Facebook ist für die bei Aufruf dieser Seite ablaufenden Datenverarbeitungsvorgänge verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG a.F. und damit potentieller Adressat einer Anordnung nach § 38 Abs. 5 BDSG a.F. 2. Für die Ausübung der Eingriffsbefugnisse des § 38 Abs. 5 BDSG a.F. bedarf es im Falle mehrerer … Weiterlesen

Schmerzensgeldanspruch wegen unzulässiger Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos auf Facebook-Fanpage

Wird ein Mitarbeiterfoto auf der firmeneigenen Facebookseite ohne Zustimmung des Mitarbeiters veröffentlicht, steht ihm gemäß Art. 82 Abs. 1 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die Schmerzensgeldhöhe kann dabei bis zu 1.000 Euro betragen. Dies geht aus einer Prozeßkostenhilfe-Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck hervor. (ArbG Lübeck, Beschluss vom 20.06.2019 – 1 Ca 538/19)

Geschützt durch Security by CleanTalk