Reichweite des Datenauskunftsanspruchs nach der Datenschutzgrundverordnung
Der Bundesgerichtshof hat sich vor Kurzem erstmals ausführlich zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO geäußert und diese dabei wie folgt skizziert: BGH, Urteil vom 15.06.2021, VI ZR 576/19