Neue Regelungen zu Widerrufs- und Rueckgabebelehrung seit Anfang August 2011 in Kraft

Die korrekte Abfassung einer Wiederrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung für den Fernabsatzhandel im Internet bzw. über Onlinemedien bleibt ein juristischer Dauerbrenner.

Auch nachdem der Gesetzgeber nach einigen Fehlversuchen zuletzt ein nachgebessertes Muster sowie umfangreiche Ausfüllhilfen bereitgestellt hat, scheitern noch immer viele Händler an der korrekten Abfassung und Einbindung in den Geschäftsablauf dieser im Online-Handel gegenüber Verbrauchern zu beachtenden Formerfordernisse. Grund hierfür sind die zahlreichen vorgesehenen Variationsmöglichkeiten, die auf das konkrete Onlineangebot anzupassen sind.

Zum 04.08.2011 wurden die gesetzlichen Regelungen zur Widerrufsbelehrung und zur Rückgabebelehrung aufgrund europarechtlicher Vorgaben durch die Entscheidung EuGH – C-489/07 (Messner) erneut geändert:

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Praxisnahe Schulung: Seminare zum IT-Recht fuer Betriebs- und Personalraete

Die Nutzung von Arbeits-PCs, World-Wide-Web, e-Mail und dienstlich genutzten mobilen Kommunikationsgeräten ist mittlerweile für viele Beschäftigte normaler Berufsalltag.

Dennoch bestehen in der Praxis der Interessenvertretungen zahlreiche Unsicherheiten hinsichtlich dessen, was im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung von IKT (=Informations- und Kommunikations-Technik) erlaubt oder unzulässig ist.

Neben „klassischen“ Aspekten der Mitbestimmung in diesem Bereich spielen momentan insbesondere das Spannungsfeld „Datensicherheit vs. Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis“ sowie neue Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der sog. „social media“ stellen, eine wesentliche praktische Rolle.

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Anwalt Strunk im „Jurafunk“

Vorgestern wurde in unserer Kanzlei die 60. Folge des „Jurafunk„, dem Rechts-Podcast der Kollegen Henry Krasemann und Stephan Dirks aufgezeichnet. Diesmal mit einem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt. Nach der Live-Premiere beim letztjährigen Kieler Barcamp wirkte ich zum zweiten Mal als Gast mit. Besprochen wurden diese (Vor-)Fälle: Diego ./. VfL Wolfsburg, Videoüberwachung von Mitarbeitern im Brauhaus (ArbG Düsseldorf … Weiterlesen

Impressumspflicht: Alles halb so schlimm?

Über wenig wird im IT-Recht so viel gestritten wie um Inhalt und Reichweite der Impressumspflicht gem. § 5  Telemediengesetz (TMG).

Im Kern regelt die Bestimmung scheinbar eindeutig, welche Webangebote Angaben zum Dienstanbieter machen müssen, und welche Angaben dies sind.

Ein aktuelles Urteil des LG Düsseldorf (Az. 12 O 312/10) ließ hier aufhorchen, da es eine Impressumspflicht für so genannten „Baustellenseiten“ verneinte.

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Reale Konsequenzen eines virtuellen Diebstahls…

…so könnte man das umschreiben, was ein 16-jähriger Jugendlicher kürzlich vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Augsburg erfahren „durfte“: Weil er zwei Mitspielern deren virtuelle Ausrüstungen im Online-Rollenspiel Metin 2 „gestohlen“ hatte, um sie auf eBay anderen Spielern anzubieten, wurde er zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (immerhin ca. EUR 1.000,00) sowie zur Ableistung von 80 Stunden … Weiterlesen

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