Die korrekte Abfassung einer Wiederrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung für den Fernabsatzhandel im Internet bzw. über Onlinemedien bleibt ein juristischer Dauerbrenner.
Auch nachdem der Gesetzgeber nach einigen Fehlversuchen zuletzt ein nachgebessertes Muster sowie umfangreiche Ausfüllhilfen bereitgestellt hat, scheitern noch immer viele Händler an der korrekten Abfassung und Einbindung in den Geschäftsablauf dieser im Online-Handel gegenüber Verbrauchern zu beachtenden Formerfordernisse. Grund hierfür sind die zahlreichen vorgesehenen Variationsmöglichkeiten, die auf das konkrete Onlineangebot anzupassen sind.
Zum 04.08.2011 wurden die gesetzlichen Regelungen zur Widerrufsbelehrung und zur Rückgabebelehrung aufgrund europarechtlicher Vorgaben durch die Entscheidung EuGH – C-489/07 (Messner) erneut geändert: