Im Rahmen einer Vortragsreihe des Verbandes Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) unter dem Titel „Arbeitsrecht & Social Media – Betriebliche Herausforderungen durch die Nutzung sozialer Medien“ habe ich am Freitag, den 08.09.2017 als Referent eine Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte/-innen im Arbeitsrecht in Düsseldorf durchgeführt.
Keine Urheberrechtsverletzung durch Anzeige von Bildern in Suchmaschinen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, grundsätzlich keine Urheberrechte verletzt. (BGH, Urteil vom 21.09.2017 – I ZR 11/16)