BGH: Haftung eines Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN
Der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes haftet nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Telemediengesetzes zwar nicht als Störer für den Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtinhabers gem. § 7 … Weiterlesen