Videoaufzeichnungen auch bei etwaigem Datenschutzverstoß in Kündigungsschutzprozess grundsätzlich verwertbar
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) – entgegen den Vorinstanzen – entschieden, daß in einem Kündigungsschutzprozess grundsätzlich kein Vortrags- und Verwertungsverbot für Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung besteht, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, selbst wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts stehen sollte. … Weiterlesen