„Früher war mehr Lametta“ – Kein Urheberrechtsschutz für Loriot-Zitat

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das durch Loriot bekannt gewordene Zitat „Früher war mehr Lametta“ aus dem Sketch „Weihnachten bei Hoppenstedts“ keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen kann. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts München I. (OLG München, Beschluss vom 14.08.2019 – 6 W 927/19)

Telefonwerbung unter Geltung der DSGVO

Das Double-Opt-in-Verfahren ist ungeeignet zum Nachweis einer Einwilligung des Anschlussinhabers nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO in die Nutzung der erlangten Telefonnummer zu Werbeanrufen. Die DS-GVO lässt Vorgaben für die Interessenabwägung durch die Mitgliedstaaten nicht mehr zu. Eine Eingrenzung auf „legale“ Interessen kann jedoch in Bezug auf die vorgegebene Unionsrechtskonformität der Interessenverfolgung postuliert … Weiterlesen

Schadensersatz bei unberechtigter Ausstrahlung der „Bundesliga-Konferenz“

Der Betreiber einer öffentlichen Gaststätte, der ohne Vorliegen einer Lizenz für die gewerbliche, öffentliche Ausstrahlung die „Bundesliga-Konferenz“ über ein Fernsehgerät in der Gaststätte ausstrahlt, kann sich gegenüber der Forderung des Unternehmens nicht darauf berufen, ihm sei telefonisch von Mitarbeitern des Unternehmens zugesichert worden, im Rahmen des gebuchten – weitaus kostengünstigeren – privaten Zugangs das Programm … Weiterlesen

VG Saarlouis: Telefonwerbung unter Geltung der DSGVO

Leitsätze des Gerichts: Das Double-Opt-in-Verfahren ist ungeeignet zum Nachweis einer Einwilligung des Anschlussinhabers nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO in die Nutzung der erlangten Telefonnummer zu Werbeanrufen. Die DS-GVO lässt Vorgaben für die Interessenabwägung durch die Mitgliedstaaten nicht mehr zu. Eine Eingrenzung auf „legale“ Interessen kann jedoch in Bezug auf die vorgegebene Unionsrechtskonformität … Weiterlesen

LG Frankenthal: Schadensersatz bei unberechtigter Ausstrahlung der „Bundesliga-Konferenz“

Leitsätze (jurPC): Der Betreiber einer öffentlichen Gaststätte, der ohne Vorliegen einer Lizenz für die gewerbliche, öffentliche Ausstrahlung die „Bundesliga-Konferenz“ über ein Fernsehgerät in der Gaststätte ausstrahlt, kann sich gegenüber der Forderung des Unternehmens nicht darauf berufen, ihm sei telefonisch von Mitarbeitern des Unternehmens zugesichert worden, im Rahmen des gebuchten – weitaus kostengünstigeren – privaten Zugangs … Weiterlesen

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