Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsex-Dienstleisterin

Eine als Freiberuflerin geführte Telefon­sex­dienst­leisterin ist als Arbeitnehmerin anzusehen, wenn sie in eine fremde betriebliche Arbeitsstruktur mit einseitiger Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe eingebunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Köln hervor. (LAG Köln, Beschluss vom 25.08.2020 – 9 Ta 98/20)

Einsatz von Tap-Tags durch eine Influencerin

Veröffentlicht eine berufliche tätige Influencerin auf ihrem Instagram-Business-Account ein eigenes Foto, auf dem Tap-Tags zum Instagram-Auftritt eines dritten Unternehmens führen, so handelt sie auch dann geschäftlich, wenn sie hierfür keine Geldzahlung des dritten Unternehmens erhält. Der kommerzielle Zweck eines solchen Posts, auch die geschäftlichen Interessen der dritten Unternehmen zu fördern, ist für die Adressaten nicht … Weiterlesen

OLG Karlsruhe: Einsatz von Tap-Tags durch eine Influencerin

Veröffentlicht eine berufliche tätige Influencerin auf ihrem Instagram-Business-Account ein eigenes Foto, auf dem Tap-Tags zum Instagram-Auftritt eines dritten Unternehmens führen, so handelt sie auch dann geschäftlich, wenn sie hierfür keine Geldzahlung des dritten Unternehmens erhält. Der kommerzielle Zweck eines solchen Posts, auch die geschäftlichen Interessen der dritten Unternehmen zu fördern, ist für die Adressaten nicht … Weiterlesen

Zeitung muss Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv über Suchmaschinen verhindern

Befindet sich in einem Online-Archiv einer Tageszeitung eine Altmeldung, die unter Namensnennung des Beschuldigten über ein Strafverfahren berichtete, so hat der Verlag zu versuchen die Aufrufbarkeit über Suchmaschinen zu verhindern. Anderenfalls muss er die Altmeldung aus dem Archiv nehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. BGH, Urteil vom 18.12.2018 – VI ZR 439/17

BGH: Zeitung muss Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv über Suchmaschinen verhindern

Befindet sich in einem Online-Archiv einer Tageszeitung eine Altmeldung, die unter Namensnennung des Beschuldigten über ein Strafverfahren berichtete, so hat der Verlag zu versuchen die Aufrufbarkeit über Suchmaschinen zu verhindern. Anderenfalls muss er die Altmeldung aus dem Archiv nehmen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. (BGH, Urteil vom 18.12.2018 – VI ZR 439/17)

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