Anforderungen an schlüssigen Arbeitgebervortrag bei fristloser verhaltensbedingter Kündigung
Nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO ist ein Vortrag der darlegungs- und beweisbelasteten Partei notwendig, der alles das beinhaltet, was die darlegende Partei weiß und wissen kann. Die Vorlage von Excel-Datenblättern und damit die Darstellung der Ergebnisse von Rechenoperationen, reicht nicht aus, um die Täterschaft eines Arbeitnehmers für eine behauptete Straftat darzulegen. Sie … Weiterlesen