Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmensweiter Einführung von MS Office 365
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, daß das bei der unternehmensweiten Einführung von Microsoft Office 365 bestehende Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1Nr. 6 BetrVG durch den Gesamtbetriebsrat ausgeübt wird und nicht durch die örtlichen Betriebsräte. Orientierungssätze (Redaktion): LAG Köln, Beschluß v. 21.05.2021 – 9 TaBV 28/20