OLG Köln: Ausgestaltung des Bewertungsportals Jameda in Teilen unzulässig

Das Oberlandesgerichts Köln hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform jameda.de unzulässig sind, da Jameda durch die Gestaltung die zulässige Rolle des „neutralen Informations­mittlers“ verlässt und den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“ gewährt. (OLG Köln, Urteil vom 14.11.2019 – 15 U 126/19)

OLG Frankfurt a.M.: Influencer-Verlinkungen auf Instagram

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer Influencerin und Youtuberin untersagt, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren und / oder Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als Werbung kenntlich zu machen. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2019 … Weiterlesen

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