OVG Münster: GMail ist kein Telekommunikationsdienst
Der E-Mail-Dienst GMail ist kein Telekommunikationsdienst. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2020 – 13 A 17/16) auf eine Klage des US-amerikanischen Unternehmens Google und änderte damit ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dem Verfahren liegt ein bereits seit mehreren Jahren geführter Rechtsstreit zwischen der für die Aufsicht über den Telekommunikationsmarkt in … Weiterlesen