OVG Münster: GMail ist kein Telekommunikationsdienst

Der E-Mail-Dienst GMail ist kein Tele­kommunikations­dienst. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.02.2020 – 13 A 17/16) auf eine Klage des US-amerikanischen Unternehmens Google und änderte damit ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dem Verfahren liegt ein bereits seit mehreren Jahren geführter Rechtsstreit zwischen der für die Aufsicht über den Telekommunikationsmarkt in … Weiterlesen

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