BGH: Angemessene Vergütung eines freiberuflich für eine Agentur tätigen Fotografen

Bei der nach § 32 Abs. 1 Satz 3 und § 32a Abs. 1 Satz 1 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob die zwischen einer Fotoagentur und einem freiberuflich tätigen Fotografen für die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Bildern vereinbarte Vergütung angemessen ist, können die Gemeinsamen Vergütungsregelungen für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen (GVR … Weiterlesen

OLG Karlsruhe: Einsatz von Tap-Tags durch eine Influencerin

Veröffentlicht eine berufliche tätige Influencerin auf ihrem Instagram-Business-Account ein eigenes Foto, auf dem Tap-Tags zum Instagram-Auftritt eines dritten Unternehmens führen, so handelt sie auch dann geschäftlich, wenn sie hierfür keine Geldzahlung des dritten Unternehmens erhält. Der kommerzielle Zweck eines solchen Posts, auch die geschäftlichen Interessen der dritten Unternehmen zu fördern, ist für die Adressaten nicht … Weiterlesen

VG Mainz: Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Beschwerde

Eine datenschutzrechtliche Beschwerde muss alle Informationen enthalten, die erforderlich sind, dass die Aufsichtsbehörde den Sachverhalt erfassen und ggf. weiter aufklären, ihre Zuständigkeit überprüfen und etwaige Datenschutzverstöße feststellen kann. Die Beschwerde muss daher zumindest Angaben über die betroffene Person und den Verantwortlichen enthalten und zumindest ansatzweise zum Ausdruck bringen, welcher Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften gerügt wird. … Weiterlesen

LAG Schleswig-Holstein: Nutzungspflicht beim elektronischen Rechtsverkehr

Ein Rechtsanwalt ist seit Inkrafttreten des § 46 g ArbGG zum 1.1.2020 in Schleswig-Holstein nicht zur Vertretung bereit im Sinne des § 121 Abs. 2 ZPO, wenn seine Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe sich auf die Fertigung von Schriftsätzen und die Vertretung der Partei in der mündlichen Verhandlung beschränken soll, er aber insbesondere nicht bereit … Weiterlesen

Bundesverwaltungsgericht: Umfang des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen umfasst nicht nur das Verbot des unbefugten Zugriffs auf den Inhalt von Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten, sondern auch bereits die Verhinderung des Zugangs zu äußeren Merkmalen von Dateien (wie Dateiname, Dateiendung, Dateityp, Dateigröße), aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt. (BVerwG, Beschluss vom 05.03.2020, 20 F 3/19)

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