BGH: Missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung – „Werbeblocker III“
Leitsätze des Gerichts: Die Wettbewerbskräfte, denen sich ein auf einem zweiseitigen Markt tätiges Unternehmen zu stellen hat, das eine Dienstleistung gegenüber einer Marktseite unentgeltlich erbringt und von der anderen Marktseite Entgelte verlangt, können in der Regel nicht ohne Betrachtung beider Marktseiten und deren wechselseitiger Beeinflussung zutreffend erfasst werden. Der Anbieter einer Internetnutzern unentgeltlich zur Verfügung … Weiterlesen