BGH: Missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung – „Werbeblocker III“

Leitsätze des Gerichts: Die Wettbewerbskräfte, denen sich ein auf einem zweiseitigen Markt tätiges Unternehmen zu stellen hat, das eine Dienstleistung gegenüber einer Marktseite unentgeltlich erbringt und von der anderen Marktseite Entgelte verlangt, können in der Regel nicht ohne Betrachtung beider Marktseiten und deren wechselseitiger Beeinflussung zutreffend erfasst werden. Der Anbieter einer Internetnutzern unentgeltlich zur Verfügung … Weiterlesen

LG Stuttgart: Sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Fällen

Leitsätze (jurPC): Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorträgt, dass andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Nur im Rahmen des Zumutbaren ist er dabei auch zu Nachforschungen verpflichtet. Hierbei ist abzuwägen, wie … Weiterlesen

LG Darmstadt: Verbreitung von Bildnissen ohne Einwilligung des Abgebildeten

Leitsätze (jurPC): Die Abbildungsfreiheit gemäß § 23 Abs. 1 Ziffer 3 KUG findet ihre Rechtfertigung in der Berichterstattung über das Ereignis. Stets muss daher der Vorgang selbst, nämlich die Darstellung des Geschehens als Ereignis, im Vordergrund stehen. Werden lediglich einzelne Personen der Veranstaltung hervorgehoben bzw. stehen diese erkennbar im Vordergrund der Abbildung, greift die Privilegierung … Weiterlesen

LG Frankfurt a.M.: Verbreitung von Fotos einer Person

Leitsätze des Gerichts: Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§ 22, 23 KUG dar. Das Einstellen eines Bildnisses als Profil bei einer Plattform wie „Xing“ begründet keine Einwilligung i.S.v. § 22 KUG in jedwede weitere Verwendung. Die Grundsätze der §§ 22, 23 KUG sind mit Blick auf Art. 6 … Weiterlesen

OLG Frankfurt a.M.: Influencer-Verlinkungen auf Instagram

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat einer Influencerin und Youtuberin untersagt, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren und / oder Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als Werbung kenntlich zu machen. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2019 … Weiterlesen

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