OVG NRW: Nutzung von Fotos einer Versammlung für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien

Leitsätze des Gerichts: Die Anfertigung von Übersichtsaufzeichnungen von einer Versammlung durch Polizeibeamte mit Foto- und/oder Videotechnik ist nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer ein Eingriff in Art. 8 Abs. 1 GG, weil die Einzelpersonen auch in Übersichtsaufzeichnungen in der Regel individualisierbar mit erfasst sind. Dies gilt auch dann, wenn die Fotoaufnahmen … Weiterlesen

OLG Frankfurt a.M.: Getarnte Werbung durch „Influencer“

Leitsatz des Gerichts: Die Empfehlung fremder Leistungen durch den „Influencer“ in dessen sozialem Medium, welches einen kommerziellen Zweck nicht erkennen lässt, stellt eine nach § 5a VI UWG verbotene getarnte Werbung dar, wenn der „Influencer“ vom Erbringer der empfohlenen Leistung Vorteile erhalten hat. (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.10.2019, 6 W 68/19)

OLG München: Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei Schutzrechtsverletzungen auf Videoportalen

Leitsatz des Gerichts: Nimmt ein Antragsteller einen Accessprovider auf Sperrung des Zugangs zu bestimmten Portalen in Anspruch, weil über diese laufend Urheberrechtsverletzungen begangen werden, dann stellen die Verletzungen der Rechte an den verschiedenen Werken im Hinblick auf die begehrte Maßnahme der Sperrung des Zugangs zu den Portalen kerngleiche Verletzungen dar mit der Folge, dass, wenn … Weiterlesen

Freistellung nach gerichtlichem Vergleich: Überstunden sind nicht automatisch abgegolten

Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt eine Klausel, die lediglich regelt, dass der Arbeitnehmer unwiderruflich von der Pflicht … Weiterlesen

BAG: Einsichtnahme in Dateien eines Arbeitnehmers auf einem Dienstrechner

Der Arbeitgeber darf Dateien, die auf einem Dienstrechner nicht als „privat“ gekennzeichnet sind, einsehen, auch wenn kein begründeter Verdacht einer Pflichtverletzung besteht. Die Erkenntnisse aus der Computer­unter­suchung können im Rahmen eines Kündigungsprozesses verwertet werden. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. (BAG, Urteil vom 19.01.2019 – 2 AZR 426/18)

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