OVG NRW: Nutzung von Fotos einer Versammlung für die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Medien
Leitsätze des Gerichts: Die Anfertigung von Übersichtsaufzeichnungen von einer Versammlung durch Polizeibeamte mit Foto- und/oder Videotechnik ist nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer ein Eingriff in Art. 8 Abs. 1 GG, weil die Einzelpersonen auch in Übersichtsaufzeichnungen in der Regel individualisierbar mit erfasst sind. Dies gilt auch dann, wenn die Fotoaufnahmen … Weiterlesen