Bei Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht müssen Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben
Bürgerinnen und Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, müssen immer öfter detaillierte ärztliche Bescheinigungen vorlegen, die sensible Gesundheitsdaten beinhalten. Datenschutzrechtlich ist dies aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz zufolge sehr kritisch zu bewerten. Die Frage nach den Anforderungen zur Befreiung von der Maskenpflicht betrifft neben Schulen … Weiterlesen