Freistellung nach gerichtlichem Vergleich: Überstunden sind nicht automatisch abgegolten
Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freitzeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Dem genügt eine Klausel, die lediglich regelt, dass der Arbeitnehmer unwiderruflich von der Pflicht … Weiterlesen