BAG: Zulässige Befristung des Arbeitsverhältnisses mit einem Rundfunk-Producer

Das Arbeitsverhältnis mit einem Producer, der programm­gestaltenden Einfluss hat, kann gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG befristet werden. Es kommt dabei aber auf eine Abwägung des Be­standschutz­interesses des Arbeitnehmers und den Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. (BAG, Urteil vom 24.10.2018 – 7 AZR 92/17)

Schmerzensgeldanspruch wegen unzulässiger Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos auf Facebook-Fanpage

Wird ein Mitarbeiterfoto auf der firmeneigenen Facebookseite ohne Zustimmung des Mitarbeiters veröffentlicht, steht ihm gemäß Art. 82 Abs. 1 der Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die Schmerzensgeldhöhe kann dabei bis zu 1.000 Euro betragen. Dies geht aus einer Prozeßkostenhilfe-Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck hervor. (ArbG Lübeck, Beschluss vom 20.06.2019 – 1 Ca 538/19)

Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten rechtmäßig

Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor. (ArbG Siegburg, Urteil vom 15.01.2020 – 3 Ca 1793/19)

Crowdworker ist kein Arbeitnehmer

Eine Vereinbarung zwischen einem sogenannten Crowdworker und dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, begründet kein Arbeitsverhältnis. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht München. (LAG München, Urteil vom 04.12.2019 – 8 Sa 146/19)

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