Mit Recht erfolgreich. Arbeit :: IKT :: Datenschutz :: Medien Die DSGVO im privaten Umfeld: Wenn der Nachbar zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen wird Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO: Der Verstoß ist nichts, die Schadensfolge ist alles KI-Verordnung und Hochschulen: Reichlich Hausaufgaben bis kommenden Sommer