LG Frankfurt a.M.: Verbreitung von Fotos einer Person
Leitsätze des Gerichts: Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§ 22, 23 KUG dar. Das Einstellen eines Bildnisses als Profil bei einer Plattform wie „Xing“ begründet keine Einwilligung i.S.v. § 22 KUG in jedwede weitere Verwendung. Die Grundsätze der §§ 22, 23 KUG sind mit Blick auf Art. 6 … Weiterlesen